HINWEISE zu Fahrtkosten für Vollzeitschüler und Azubis
1. Fahrtkostenerstattung für Vollzeitschüler
Der Landkreis Eichsfeld erstattet den in seinem Gebiet wohnenden Schülerinnen und Schülern die Fahrtkosten, die zwischen der Wohnung und der Schule bzw. dem Praktikumsbetrieb entstehen.
Die entsprechenden Regelungen zur Erstattung der Fahrtkosten entnehmen Sie dem Merkblatt „HINWEISE zur Schülerbeförderung für Vollzeitklassen“ auf dieser Homepage unter dem Menüpunkt: Schülerinfos - Anmeldung & Downloads
2. Fahrtkosten für Auszubildende
Auszubildende können ein Azubi-Ticket erwerben. Das Ticket ist im Abonnement erhältlich und berechtigt thüringenweit zur Fahrt in allen Bussen, Straßenbahnen und Nahverkehrszügen der teilnehmenden Verkehrsunternehmen.
Der Einstieg in das Abo ist jeweils zum 1. eines Monats möglich. Hierzu muss die Bestellung spätestens bis zum 10. des Vormonats vor dem gewünschten Gültigkeitsbeginn erfolgen. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 12 Monate. Das Abonnement kann auch dann abgeschlossen werden, wenn aufgrund der restlichen Ausbildungszeit die Mindestvertragslaufzeit nicht mehr erfüllt werden kann.
Bestellen können Auszubildende das Ticket online über ein Antragsformular. Dafür wird eine Schul- oder Ausbildungsbescheinigung benötigt.
Diese muss im Sekretariat der Berufsschule abgestempelt und zusätzlich zum Online-Antrag hochgeladen werden. Die Bescheinigung sollte noch mindestens 12 Monate gültig sein. Das Azubi-Ticket Thüringen ist personengebunden und nicht übertragbar.
Zum Antragsformular gelangen Sie hier.