HINWEISE zu Fahrtkosten für Vollzeitschüler und Azubis.
Der Landkreis erstattet den in seinem Gebiet wohnenden Schülerinnen und Schülern die Fahrtkosten, die zwischen der Wohnung und der Schule bzw. dem Praktikumsbetrieb entstehen. Bitte laden Sie sich das entsprechende Merkblatt runter!
In einem Merkblatt des Landkreises Eichsfeld über das Erstattungsverfahren wird die Vorgehensweise näher erläutert. Dieses finden sie hier: Merkblatt downloaden!
Sie haben die Möglichkeit, den Antrag auf Erstattung der notwendigen Aufwendungen für den Schulweg in elektronischer Form zu stellen. Bitte beachten Sie, dass die ausgefüllte Bestätigung der Schule als Anlage eingescannt und an das Verfahren angehängt werden muss. Hier gelangen Sie zum elektronischen Antragsverfahren!
Die Richtlinie „Zuschüsse zu Fahrt- und Unterbringungskosten an Berufsschülerinnen und Berufsschüler für die Ausbildung in Bundes- und Landesfachklassen bzw. anderen überregionalen Fachklassen“ vom 8. Februar 2016 in der Fassung vom 23. Juli 2018 ist zum 31. Dezember 2020 ausgelaufen. Es wurde keine neue Regelung erlassen!